Rechtliches
Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB für privatärztliche Leistungen der Luminary Medical Excellence GmbH.
Muster / Vorlage. Diese AGB sind eine unverbindliche Vorlage. Einzelne Klauseln (insbesondere zu Ausfallhonoraren, Haftung und Widerruf) sind rechtlich anspruchsvoll und teils umstritten. Bitte vor Verwendung anwaltlich prüfen und an Ihre Praxis anpassen lassen. Alle [markierten] Felder sind zu ergänzen.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge über privatärztliche und ästhetische Leistungen zwischen der Luminary Medical Excellence GmbH (nachfolgend „Praxis") und ihren Patientinnen und Patienten (nachfolgend „Patient").
(2) Abweichende Bedingungen des Patienten werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, die Praxis stimmt ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zu.
§ 2 Vertragsgegenstand / Behandlungsvertrag
(1) Mit Aufnahme der Behandlung kommt ein Behandlungsvertrag im Sinne der §§ 630a ff. BGB zustande. Die Praxis schuldet eine fachgerechte Behandlung nach den anerkannten Regeln und dem aktuellen Stand der medizinischen Wissenschaft, nicht einen bestimmten Behandlungserfolg.
(2) Umfang und Art der Behandlung werden individuell vereinbart und dokumentiert.
§ 3 Vergütung und Abrechnung
(1) Die Abrechnung ärztlicher Leistungen erfolgt nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) in der jeweils geltenden Fassung; weitere Leistungen werden gesondert nach Vereinbarung berechnet.
(2) Vor umfangreicheren Behandlungen kann ein schriftlicher Heil- und Kostenplan erstellt werden.
(3) Die Praxis weist darauf hin, dass eine vollständige Erstattung der Kosten durch private Krankenversicherungen oder Beihilfestellen nicht in jedem Fall gewährleistet ist. Die Klärung der Kostenübernahme obliegt dem Patienten.
(4) Rechnungen sind innerhalb von [14] Tagen nach Zugang ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist.
§ 4 Termine, Absagen und Ausfallhonorar
(1) Vereinbarte Termine sind verbindlich. Kann ein Termin nicht wahrgenommen werden, ist die Praxis möglichst frühzeitig, spätestens jedoch [24/48] Stunden vorher, zu informieren.
(2) Bei nicht rechtzeitig abgesagten Terminen kann die Praxis ein angemessenes Ausfallhonorar berechnen, sofern der Termin nicht anderweitig vergeben werden konnte und die Voraussetzungen des § 615 BGB vorliegen. [Klausel rechtlich umstritten — bitte prüfen.]
§ 5 Mitwirkungspflichten des Patienten
Der Patient ist verpflichtet, vollständige und zutreffende Angaben zu seiner Gesundheit, zu Vorerkrankungen, Allergien und Medikamenten zu machen sowie ärztliche Anordnungen im Rahmen der Behandlung zu befolgen. Unvollständige Angaben können den Behandlungserfolg beeinträchtigen.
§ 6 Aufklärung und Einwilligung
Vor jeder Behandlung erfolgt eine Aufklärung gemäß § 630e BGB. Die Behandlung wird nur mit wirksamer Einwilligung des Patienten durchgeführt.
§ 7 Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Soweit ein Vertrag ausschließlich über Fernkommunikationsmittel geschlossen wird und ein Widerrufsrecht besteht (§§ 312g, 355 BGB), wird der Patient gesondert über sein Widerrufsrecht belehrt. Bei ausdrücklichem Wunsch nach Beginn der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist gelten die gesetzlichen Besonderheiten. [Vollständige Widerrufsbelehrung hier einfügen / gesondert aushändigen.]
§ 8 Haftung
(1) Die Praxis haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.
(2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet die Praxis nur bei Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Kardinalpflicht) und begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. [Haftungsklausel anwaltlich prüfen.]
§ 9 Verbraucherstreitbeilegung
Hinweis gemäß § 36 VSBG: Wir sind nicht bereit und nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen. [Bei abweichender Teilnahme anpassen.]
§ 10 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(2) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
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